Häufig gestellte Fragen
In der Startphase der SPHN Initiative (2017-2020) stehen die fünf Universitätsspitäler (CHUV, HUG, Inselspital, USB, USZ), ihre entsprechenden Universitäten sowie die Hochschulen (Universitäten, ETH, FH) und das SIB Swiss Institute of Bioinformatics im Zentrum. Während die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) das übergeordnete Organ der SPHN-Initiative ist, ist das SIB Swiss Institute for Bioinformatics für die Umsetzung des BioMedIT-Projekts verantwortlich und leitet das Data Coordination Center.
Hier gilt es insbesondere diverse Kompetenzen (z.B. klinische Bioinformatik), Methoden (z.B. Omics-Technologien) und Infrastrukturen (z.B. Biobanken) zu bündeln und gemeinsame Hierarchien für Omics-Daten und klinische Patientendaten zu schaffen.
Dieser Prozess hat mit der Bildung der beiden Cluster Lausanne-Geneva-Bern (sogenanntes «Lac Leman Center for Personalized Health») sowie Zurich-Basel (Zusammenarbeit des “Kompetenzzentrum Personalisierte Medizin UZH/ETH (CC-PM)“ Zurich und der “Personalized Health Platform“ Basel) bereits begonnen. In der Startphase wird sich die SPHN-Initiative stark auf diese Cluster abstützen. Das unter dem SIB stehende Data Coordination Center (DCC) wird die Interoperabilität und den Austausch von klinischen und -omics Daten zwischen den diversen Partnern ermöglichen.
Ebenso sind eine nationale Vernetzung der relevanten Akteure und der Einbezug von inhaltlich überlappenden Projekten wie zum Beispiel Swiss Clinical Trial Organization (SCTO), Swiss School of Public Health plus (SSPH+), Swiss Biobanking Platform (SBP) oder ein künftiges Human Biomonitoring/Cohort Project (HBCP) für den Erfolg der SPHN Initiative unabdingbar.
Im Rahmen des Bundesauftrag für die nächste Förderperiode (2021 - 2024) ist vorgesehen, dass das SPHN die Zusammenarbeit über den akademischen Bereich hinaus ausweiten und Synergien mit Industriepartnern erarbeiten wird. Mittels öffentlich-privaten Partnerschaften kann von den jeweiligen Stärken des öffentlichen und privaten Sektors effizient profitiert werden, um Innovationen im Gesundheitswesen gemeinsam anzugehen. Die direkte Finanzierung aus Mitteln der Swiss Personalized Health Network (SPHN) Initiative ist ausschließlich für öffentliche Forschungseinrichtungen vorgesehen. Partnerschaften mit der Industrie werden immer auf Projektbasis ausgearbeitet und definiert.
Am Wichtigsten ist, dass Projekte und Kooperationen mit Patientendaten vor Beginn des Projekts von der Ethikkommission genehmigt werden müssen. Eine Richtlinie zur Zusammenarbeit zwischen SPHN und dem privaten Sektor, wird derzeit von der ELSI Advisory Group (ELSIag) entwickelt.
Die SPHN Initiative wird vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) finanziert.
Das SPHN fördert drei Arten von Projekten:
- Infrastructure implementation projects
- Infrastructure development projects
- 'Driver' projects
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Projekte.
Bis vor Kurzem wurden in Spitälern und öffentlichen Forschungsinstitutionen sehr unterschiedliche Arten von Daten erhoben. In Krankenhäusern werden in erster Linie Daten gesammelt, welche den Gesundheitszustand eines Patienten beschreiben (z.B. Alter, Gewicht, Körpertemperatur etc.). Im Gegensatz dazu werden in Forschungsinstitutionen vorwiegend molekulare Daten gesammelt (z.B. genetische Daten).
Das Zusammenführen beider Arten von Daten ermöglicht es, den Zusammenhang zwischen genetischer Veranlagung einerseits und der Entstehung, dem Verlauf und der Beeinflussbarkeit von Krankheiten andererseits zu erkennen.
Damit medizinische Studien zu aussagekräftigen Resultaten führen, ist eine gewisse Menge an Daten erforderlich. Damit dieser Datenumfang in einem relativ kleinen Land wie der Schweiz erreicht werden kann, müssen die relevanten Akteure im Bereich der personalisierten Medizin ihre Kräfte bündeln und die Ressourcennutzung optimieren.
Interoperabilität ist die Fähigkeit unabhängiger, heterogener Informatikysteme möglichst nahtlos zusammen zu arbeiten, um Informationen auf effiziente und verwertbare Art und Weise auszutauschen bzw. dem Benutzer zur Verfügung zu stellen, ohne dass dazu gesonderte Absprachen zwischen den Systemen notwendig sind. Dazu ist in der Regel die Einhaltung gemeinsamer Standards notwendig. Die Interoperabilität umfasst die folgenden Dimensionen: Politisch, organisatorisch, technisch, syntaktisch und semantisch.(Quelle: https://www.e-health-suisse.ch/de/header/glossar.html#I)
Weitere Informationen (EN):
Die Fortschritte in Personalisierter Medizin erlauben es Krankheiten früher zu diagnostizieren um darauf basierend individuelle, wirksamere Therapien mit weniger Nebenwirkungen einzuleiten. Die Ressourcen unseres Gesundheitssystems können somit kosteneffektiver als bisher verwaltet werden.
Das Ziel der SPHN Initiative besteht darin, bestehende Gesundheitsdaten auf nationaler Ebene zusammenzuführen und greift dabei auf bestehende Ressourcen, wie z.B. Infrastrukturen, bestehende Plattformen, Organisationen etc. zurück. Das Projekt beginnt somit nicht ganz von vorne und zielt nicht darauf ab, eine neue, zentralisierte Datenbank zu entwickeln. Das Risiko des Scheiterns ist im Vergleich zu früheren Informatikprojekten deshalb kleiner.
Nach dem Motto "Gemeinsam sind wir stärker", leistet die Freigabe der Patientendaten einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Forschung und zur Entwicklung der zukünftigen Medizin und Gesundheitsversorgung. Je mehr Daten zur Verfügung stehen, desto besser sind die Aussichten sinnvolle Analysen, aussagekräftige Schlussfolgerungen sowie präzise und zuverlässige Diagnosen machen zu können.
Mit der Einwilligungserklärung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Förderung der medizinischen Forschung. Für Sie persönlich entsteht wahrscheinlich kein direkter Nutzen aus dieser Forschung, aber die Ergebnisse aus Forschungsprojekten können zu einem späteren Zeitpunkt eine verbesserte Behandlung oder den Schutz vor einer bestimmten Krankheit ermöglichen.
Zu Ihren Patientendaten hat ausschliesslich das für Sie zuständige Gesundheitspersonal Zugang. Jegliche anderweitige Verwendung Ihrer Patientendaten erfordert Ihre Einwilligungserklärung. Sämtliche Forschungsprojekte, die Ihre Patientendaten verwenden möchten, müssen vorgängig durch die zuständige Ethikkommission genehmigt werden.
Falls Sie dem Generalkonsent zugestimmt haben, werden Ihre Daten verschlüsselt den Forschenden zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt. Alle Forschungsprojekte mit menschlichem biologischem Material, die direkt den Spender betreffen, müssen vorgängig durch die zuständige Ethikkommission genehmigt werden. Erst bei positivem Entscheid können Forscher Ihre Patientendaten mit den Daten von Tausenden, wenn nicht Millionen weiterer Patienten vergleichen. Das letztendliche Ziel besteht darin, signifikante Gemeinsamkeiten oder Unterschiede zwischen den Daten zu entdecken.
Man spricht von "Weiterverwendung" von Daten, wenn diese zu einem anderen Zweck verwendet werden als ursprünglich vorgesehen. Die Weiterverwendung von Daten erfordert die explizite Einwilligung des Patienten.
Patientendaten werden auf dem Server derjenigen Institution gespeichert, welche für den Patienten verantwortlich ist und die Daten gesammelt hat. Daten, welche im Rahmen eines Forschungsprojekts generiert werden, können verschlüsselter oder anonymisiert und temporär auf den Servern des SIB Swiss Bioinformatics Institute gespeichert werden. Nach Abschluss des Forschungsprojekts, wird die Datenkopie wieder gelöscht.
Ausschliesslich das für Sie zuständige Gesundheitspersonal hat Zugang zu Patientendaten. Letzere liegen für Forschungszwecke ausserdem immer entweder verschlüsselt oder anonymisiert vor.
Die Daten werden auf gesicherten Servern gespeichert, die den gesetzlichen Sicherheitsstandards des lokalen Spitals entsprechen. Vor der Verwendung für Forschungszwecke werden die Daten verschlüsselt oder anonymisiert.
Das Bundesgesetz über den Datenschutz sowie das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen schützen die Rechte des Patienten hinsichtlich seiner Daten. Jede/Jeder Patientin/Patient hat das Recht zu entscheiden, was mit ihren/seinen Daten geschieht. Ein spezifisches SPHN Gremium, die ELSI Advisory Group (ELSIag) beschäftigt sich mit Fragen, die in diesem Zusammenhang stehen.
Mehr Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Seite des Bundes (auf Deutsch/Französisch/Italienisch):
Auf der Webseite von Swissethics und der SAMW:
Auf der Webseite des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.
Ja. Laut Bundesgesetz über den Datenschutz (Artikel 8) kann jeder Patient beim zuständigen Arzt Auskunft über seine Patientendaten verlangen und diese vom Datenverantwortlichen einfordern.
Wenn Sie sich zur Freigabe Ihrer Daten entscheiden, können Sie Ihren Entscheid jederzeit und ohne Begründung zurücknehmen. Es bedarf dazu lediglich einer schrifltichen Benachrichtigung der zuständigen Institution via Postweg.
Patientendaten werden lediglich für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt, welchen der Patient zugestimmt hat. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder an Dritte weitergegeben.
Ansätze aus der Personalisierten Medizin haben in der Vergangenheit vielversprechende Resultate geliefert, insbesondere im Bereich der Krebsforschung. Nun gilt es, diese auch in anderen Therapiegebieten zu testen und anzuwenden. Eine absolute Verlässlichkeit kann bei Forschungsresultaten allerdings nie garantiert werden.
Angesichts der kontinuierlichen Fortschritte entwickelt sich auch die medizinische Praxis ständig weiter. Die Arzt-Patientenbeziehung ist und war seit jeher ein zentrales Element der Medizin. Der Arzt verfügt heute jedoch über sehr viel mehr Patienteninformationen als bisher. Es liegt deshalb in seiner Verantwortung zu prüfen, welche Informationen relevant sind und wie sie für die Prävention, Diagnostik und Therapie sinnvoll eingesetzt werden können. Die Arzt-Patienten Beziehung hat deshalb auch im Zeitalter der Personalisierten Medizin einen hohen Stellenwert.